Ostoja Pamięci · Merkblatt
Für Gemeinden und Friedhofsverwaltungen
Wenn Sie eine Anfrage von mir erhalten haben oder ein polnisches Grab auf Ihrem Friedhof klären möchten: Auf dieser Seite steht in Kürze, wer ich bin, worum ich bitte und was mit Ihren Angaben geschieht. Sie können diese Seite zitieren oder weitergeben.
1. Wer anfragt
Piotr Kentnowski, 74523 Schwäbisch Hall – Privatperson, seit 2017 ehrenamtlich tätig. Meine Aufgabe ist einfach zu beschreiben: Ich stelle fest, ob die Gräber polnischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die während des Zweiten Weltkriegs und in den Jahren danach in Deutschland gestorben sind, noch bestehen und in welchem Zustand sie sind – und ich helfe Familien in Polen, diese Gräber zu finden. Dazu sammle ich, was Dokumente, Friedhofsbücher und Grabinschriften hergeben, und veröffentliche es auf ostojapamieci.pl.
Die polnischen Vertretungen in Deutschland unterstützen diese Arbeit: Die Botschaft der Republik Polen in Berlin und das Generalkonsulat in München haben Ermächtigungsschreiben ausgestellt, das Generalkonsulat in Köln ein Empfehlungsschreiben. Darin werden Gemeinde- und Stadtarchive sowie Standesämter gebeten, mir im Rahmen der geltenden Vorschriften Zugang zu Unterlagen über polnische Staatsbürger zu ermöglichen, die in den Jahren 1939–1945 gestorben sind. Die Schreiben lege ich gern vor.
Entscheidungen treffe ich keine. Für alles Amtliche – Kriegsgräberfürsorge, offizielle Gedenkveranstaltungen, Rechtsfragen – sind die Generalkonsulate der Republik Polen, das Institut für Nationales Gedenken (IPN) und das polnische Ministerium für Kultur und Nationales Erbe zuständig. Wenn Ihr Anliegen dorthin gehört, nenne ich Ihnen gern den Ansprechpartner. Mehr über mich
2. Was ich dokumentiere
Die Datenbank umfasst derzeit 8.006 Personen aus 570 Gemeinden und Städten (Stand: Oktober 2026). Zu jeder Person wird festgehalten, was die Quellen hergeben: Name in deutscher und polnischer Schreibweise, Geburts- und Sterbedatum, Herkunftsort, Sterbeort, Friedhof und – soweit bekannt – die Lage des Grabes und sein heutiger Zustand. Jede Angabe trägt ihre Quelle: Arolsen Archives, Landesarchive, Standesämter, Friedhofsbücher, Grabinschriften, eigene Begehungen.
Die Gräber besuche ich selbst, fotografiere sie und prüfe, ob sie noch bestehen. Die Datenbank wird laufend ergänzt; neue Erkenntnisse ersetzen keine alten Einträge, sondern werden mit Datum und Quelle daneben gestellt.
3. Rechtlicher Rahmen
Gräber polnischer Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft stehen unter dem Schutz des Gräbergesetzes (dauerndes Ruherecht), bekräftigt durch Artikel 32 des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags von 1991 und das deutsch-polnische Gräberabkommen von 2003. Ob ein einzelnes Grab darunter fällt, ergibt sich aus den Unterlagen des Einzelfalls – genau dafür stelle ich die mir bekannten Dokumente zur Verfügung.
Die Entscheidung im Einzelfall liegt bei den zuständigen Behörden; ich kann dazu nur die Dokumente beitragen, die ich kenne.Häufige Fragen zum Schutz · ausführlich auf Polnisch: Rechtsgrundlagen
4. Worum ich bitte
Meist geht es um eine kurze Auskunft, die nur vor Ort zu bekommen ist. Alles davon ist freiwillig; jede Teilantwort hilft.
Zum Grab
- Besteht das Grab noch? Wenn nicht: seit wann nicht mehr, und was ist mit den Gebeinen geschehen?
- Lage auf dem Friedhof (Grabfeld, Reihe, Nummer) oder ein Hinweis im Friedhofsplan.
- Wird es als Kriegsgrab geführt (Gräberliste, Volksbund, Landratsamt)?
- Ein aktuelles Foto, auch mit dem Handy – es ersetzt mir oft eine Reise.
Zur Person
- Eintrag im Bestattungs- oder Sterbebuch: Schreibweise des Namens, Daten, Herkunftsangabe.
- Hinweise aus Standesamt, Stadtarchiv oder Heimatverein, auch mündliche Überlieferung.
- Namen weiterer polnischer Verstorbener, die auf dem Friedhof liegen oder lagen.
5. Was mit Ihren Angaben geschieht
- Die Verstorbenen werden mit Namen, Daten und Grablage auf ostojapamieci.pl veröffentlicht – das ist der Zweck des Projekts: Familien in Polen sollen ihre Angehörigen finden können.
- Dokumente aus Ihrem Archiv oder Amt werden nicht veröffentlicht, sondern nur als Quelle genannt („Friedhofsverwaltung X, Auskunft vom …“). Ein Scan oder Foto eines Dokuments erscheint nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
- Ihre Mitarbeit wird auf Wunsch auf der Seite Ihres Ortes genannt – oder auf Wunsch nicht. Namen von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern werden nie veröffentlicht.
- Daten lebender Personen (Angehörige, Hinweisgeber) werden nicht ohne deren Einwilligung veröffentlicht. Datenschutzerklärung
- Eine Kopie der Datenbank – also das, was bereits aufgearbeitet und veröffentlicht ist – erhalten in Abständen das polnische Ministerium für Kultur und Nationales Erbe und das Generalkonsulat der Republik Polen in München. So bleibt das Wissen über die Gräber auch unabhängig von diesem Projekt erhalten.
- Freiwillige helfen mit. Seit 2026 unterstützen mich „Wolontariusze Pamięci“ (Freiwillige der Erinnerung): Privatpersonen, die mit einer kleinen App Gräber in ihrer Umgebung aufsuchen, fotografieren und den heutigen Zustand melden – auch dort, wohin ich selbst wohl nie gekommen wäre. Jede Meldung prüfe ich, bevor sie auf der Website erscheint. Es kann also sein, dass nicht ich, sondern eine Freiwillige oder ein Freiwilliger auf Ihrem Friedhof steht.
- Eine Kopie der Datenbank – also das, was bereits aufgearbeitet und veröffentlicht ist – erhalten in Abständen das polnische Ministerium für Kultur und Nationales Erbe und das Generalkonsulat der Republik Polen in München. So bleibt das Wissen über die Gräber auch unabhängig von diesem Projekt erhalten.
Auf Wunsch stelle ich Ihnen zusammen, was mir zu Personen aus Ihrer Gemeinde bekannt ist, mit Quellenangaben – als Unterlage für die Friedhofsakten oder für die Antwort an eine anfragende Familie. Wie die Zusammenarbeit aussehen kann
6. Kontakt
Piotr Kentnowski · Reinhold-Maier-Straße 1 · 74523 Schwäbisch Hall
E-Mail: [email protected] · ich antworte auf Deutsch oder Polnisch.
Diese Seite ist zum Weitergeben gedacht: ostojapamieci.pl/de/gemeinden/ (Stand: Oktober 2026). Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Impressum.
